Was versteht man unter Assistenz?
ASSISTENZLEISTUNGEN SIND INDIVIDUELLE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG.
Jeder braucht von Zeit zu Zeit Hilfe, sei es der Handwerker oder die helfende Hand des Nachbarn. Menschen mit Beeinträchtigungen sind oft schon bei den kleinen Dingen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, vom Zähneputzen bis zum Schuhe binden, stellt für Menschen mit Beeinträchtigung eine tägliche Herausforderung dar. Als Persönliche Assistenz unterstützen wir unsere Klienten mit viel Herz und Hingabe dabei, ihr Leben zu meistern.
Bei manchen Menschen ist das Handicap von Geburt an vorhanden, bei anderen tritt es erst später auf, zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall. Durch verschiedene Formen der Assistenz unterstützen wir Menschen mit Beeinträchtigungen individuell dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu erleben und zu leben.
ZUSAMMEN EIGENSTÄNDIG
Begleitung, Betreuung, Beratung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Alltagsaktivitäten, je nach persönlichem Hilfebedarf, zählen zu unseren Aufgaben.
Wir wollen allen, die es brauchen, die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dieser Gedanke treibt uns täglich an.
Darüber hinaus erleichtert Persönliche Assistenz nicht nur das Leben des Einzelnen, sondern entlastet auch das der ganzen Familie.
Arten der Assistenzleistung
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Voraussetzungen
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Rechtsanspruch für Menschen mit Beeinträchtigungen geregelt.
Die Eingliederungshilfe umfasst Assistenzleistungen, die es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
UM DIE ASSISTENZLEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN ZU KÖNNEN, SOLLTEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN:
! Voraussetzungen nach § 78 SGB IX:
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen mit Beeinträchtigungen, die zum Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören.
FAQ. Gut zu wissen!
Wie lange kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Die Leistungen der Teilhabe werden durch einen Bescheid des jeweiligen Kostenträgers genehmigt und sind meist für 1 Jahr (manchmal auch 2 Jahre) gültig.
Vor Ablauf des Zeitraums wird ein Weiterbewilligungsantrag gestellt.
Wer hilft mir bei der Antragstellung?
Anima hat sich zum Auftrag gemacht, so viel Menschen wie möglich, die Chance auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Gern begleiten wir Sie vom Erstgespräch, über das gesamte Antragsverfahren bis hin zur eventuellen Wohnungssuche.
Aber auch jeder Kostenträger berät und unterstützt bei der Antragsstellung.
Kann jemand anderes für mich die Assistenz beantragen?
Die Assistenz kann auch von einem für Sie zuständigen gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten beantragt werden.
Anima unterstützt Sie gern dabei.
Was ist, wenn ich mit meiner Persönlichen Assistenz nicht zurechtkomme?
Im täglichen Umgang miteinander ist es sehr wichtig, dass das zwischenmenschliche passt. Da man viel Zeit miteinander verbringt und auch Vertrauen ganz wichtig ist.
Für uns ist es immer sehr wichtig, dass wir miteinander reden und auch Unstimmigkeiten schnell offen und klar kommuniziert werden.
Auch ist es möglich den Einsatz von Mitarbeitern im Team zu wechseln, da ein angenehmes Miteinander die Grundlage unseres Arbeitens ist.
Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch und betrachten eine Kamera. Der linke trägt eine schwarze, mantelähnliche Jacke und hält die Kamera in der Hand, während der andere ein kariertes Sakko trägt.
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