Freizeitassistenz ist ein Teilstück der Eingliederungshilfe. Jeder Betroffene, der teilhabefähig und einen nachgewiesenen Bedarf hat, hat Anspruch auf diese Leistung.
Freizeitassistenz ist meist eine ergänzende Leistung, auch zur Unterstützung und Entlastung im Familienleben.