Was ist eine Pflegeassistenz?
DEFINITION UND MERKMALE
Die Pflegeassistenz ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie umfasst die teilweise oder vollständige pflegerische und medizinische Grundversorgung der Assistenznehmer. So können wir auch bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen eine ganzheitliche Versorgung gewährleisten. Wir sind immer da – und zwar so lange, wie wir gebraucht werden. Je nach individuellem Hilfebedarf und Wunsch bieten wir bis zu 24 Stunden Pflegeassistenz an.
Arten der Assistenzleistung
Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
Das sollte man wissen!
FÜR UNSERE KLIENTEN ÜBERNEHMEN WIR DIE GRUNDPFLEGE, HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN SOWIE DIE SOZIALE BETREUUNG.
WAS DIE ASSISTENZ MACHT
WAS WIR ÜBERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN
FAQ. Gut zu wissen!
Was beinhalten die Leistungen nach SG XI?
Leistungen nach SGB XI beinhalten alle grundpflegerischen Maßnahmen und Haushaltshilfe.
Grundpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, sowie die Hilfe zur Nahrungsaufnahme oder eben auch Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung.
Der Kostenträger ist die Pflegekasse.
Was beinhalten die Leistungen nach SGB V?
Leistungen nach dem SGB V sind alle ärztlich verordneten medizinischen Leistungen. Blutzucker messen, Insulin spritzen, Medikamentengabe oder ein Verband zählen zu diesen.
Der Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse.
Benötige ich einen Pflegegrad?
Für die persönliche Assistenz ist eine Pflegegrad nicht erforderlich. Sollten aber Assistenzleitungen mit pflegerischen Leistungen kombiniert werden, wird eine Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.
Können auch “normale” alte Menschen (also alt/schwach/dement) diese Pflegeassistenz in Anspruch nehmen, oder nur mit Behinderungen?
Anspruch auf Assistenzleistungen hat jeder Mensch, der eine Beeinträchtigung im Sinne des SGB IX hat, chronisch krank ist oder von Behinderung bedroht ist. Die Teilhabefähigkeit des Antragstellers ist erforderlich, um Assistenzleistungen zu erhalten.
Dies wird nach Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger geprüft.
Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch und betrachten eine Kamera. Der linke trägt eine schwarze, mantelähnliche Jacke und hält die Kamera in der Hand, während der andere ein kariertes Sakko trägt.
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