Die Schulassistenz hat das Ziel, jungen Menschen mit Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe im schulischen Bereich zu ermöglichen. Sie soll nicht nur die Teilnahme am Unterricht, sondern auch die Teilnahme am Schulleben außerhalb des Unterrichts fördern.
Intergration
Die Hofpause soll immer noch das Schönste an der Schule sein.
Unterstüzung
Zu zweit für die Mathearbeit lernen, war schon immer besser.
Mobilität
Der Gang zum Klassenzimmer, stellt kein Hindernis dar.
Das sollte man wissen!
DIE SCHULASSISTENZ NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ IST EINE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN IM SCHULISCHEN UMFELD. SIE FÖRDERT DIE SELBSTBESTIMMUNG, SELBSTSTÄNDIGKEIT UND DEN SCHULERFOLG, INDEM SIE DIE INDIVIDUELLEN BEDÜRFNISSE BERÜCKSICHTIGT UND ENTSPRECHENDE HILFEN BEREITSTELLT.
WAS DIE ASSISTENZ MACHT
WAS WIR ÜBERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN
FAQ. Gut zu wissen!
Wer hat Anspruch?
Schulassistenz ist ein Teilstück der Eingliederungshilfe. Jeder Betroffene, der teilhabefähig und einen nachgewiesenen Bedarf hat, hat Anspruch auf diese Leistung
Kann das Kind weiterhin auf die „normale“ Schule gehen?
Ob ihr Kind eine "normale" Schule besuchen kann, entscheidet selten die Eingliederungshilfe.
Eine Schulassistenz ist aber in jeder Schulform möglich.
Findet die Betreuung dann nur in der Schule statt?
Die Schulassistenz ist dafür zuständig, dass der Hin und Rückweg, sowie der Schulalltag abgedeckt ist. Wenn Mehrbedarf der Betreuung besteht, wird dann die Pflege oder Freizeitassistenz dazu kombiniert.